Juristische Arbeitsgemeinschaft 15.10.07

Sehr geehrte Frau Birkenbihl, Im kommenden Semester darf ich nach zwei Staatsexamen ab November als wissensch. Mitarbeiter selber Jura-Studentinnen im Zivilrecht in sog. Arbeitsgemeinschaften (AG) unterrichten. Dabei sollte es in erster Linie um die Klausur- und Falllösungstechnik gehen und der dafür notwendige Stoff idealerweise aus den Vorlesungen bekannt sein.
====== naja, vertraut vielleicht, das entspricht dann dem PRIMING und ist besser als nichts...

In den AG-Stunden ist vorgesehen, dass pro Stunde (105 Min./einmal pro Woche/11 Termine) ein Klausurfall gemeinsam gelöst wird. Mit Glück beteiligen sich dabei einige Teilnehmerinnen an der Diskussion, mit Pech erwarten 25 Leute eine "Ersatzvorlesung", weil ihnen das notwendige Hintergrundwissen fehlt (eigene Erfahrung als Student).
====== machen Sie Ihnen klar, daß juristen rhetorisch gut drauf sei müssen und daß schon deshalb eine aktive mitarbeit teil ihrer offiziellen aufgabe an Ihrem kurs sei! auf solche klaren regeln reagieren sie auch eher positiv, juristen respektieren regeln ja...

Z.Zt. überlege ich, wie sich Ihre Techniken möglichst gut in einen solchen AG-Unterricht einbinden lassen. Dabei muss ich allerdings beachten, dass die meisten Jura-Studentinnen einen konservativen, klassischen Unterrichtsstil erwarten und man mit allzu "progressiven" Ansätzen eher Ablehnung provoziert.(Hier wird gelernt und nicht gespielt!) Als Beispiel sei auf die AG Unterlagen eines Mitarbeiters der LMU München ("Elite-Uni") hingewiesen, in denen es zum Jura-Lernen heißt:"Aktives, produktives, echtes Lernen strengt an, ist unangenehm, ermüdet.
======= die person hat keine ahnung, kennt außer pauken nichts, denn ent-DECKEN ist spannend, geil, löst all jene angenehmen glückshormone aus (vgl meine doppel-DVD GENIAL LERNEN/LEHREN; wenn man genau hinschaut sieht man, daß es ursprünglich GEIL hieß: lernen muß geil werden!)

Demgegenüber gefährlich: "bloßes Herummalen in Lehrbüchern""
====== quatsch. wir haben jahrelange studien gemacht: leute, die einige KaWa.s zu wichtigen begriffen dreimal RICHTIG angemalt hatten (d.h. die farbe des buchstabens im KaWa entspricht der farbe des stichwortes hierzu), mehr über das thema wußten als pauker!! sogar das bloße anmalen funktioniert, wenn man dabei inhaltlich ein wenig mit-DENKEN muß! vielleicht könnten Sie meine experimente einmal wiederholen? experimente sind wissenschaftlich, das ist forschung, und dann berichten Sie uns???

Der Bereich der Didaktik ist im Bereich Jura ziemlich unterwentickelt (Man betreibt ja immerhin auch eine "Rechtswissenschaft"...whatever...). Ich habe die Wandzeitungsbeiträge zum Thema "Jura" u.dergl. wie auch Ihr "Stroh?" 46. Aufl. und "Trotzdem Lehren" gelesen. Als erste Erkenntnis meine ich, dass Jura deshalb so schwierig zu vermitteln ist, weil es einmal um das Erlernen von (sehr abstraktem) Wissen geht.
======= na ja, theoretisch sollte das theoret. wissen ja konkrete praxis im alltag beschreiben, gell? (haha, Sie dürfen lachen).

Es geht aber auch darum, dieses Wissen fallbezogen anzuwenden und bestimmte Rechtsprobleme und wesentliche Aspekte eines Falles zu erkennen sowie in der Falllösung eine logische Reihenfolge und den"Gutachtenstil" zu befolgen. Dabei geht es aber um ein Verhalten. In der AG sollten die Studentinnen m.E. dieses Verhalten lernen oder zumindest erste Schritte gehen.
===== richtig, sonst können sie genau das nie, später, wenn es darauf ankommt. das lernt man übrigens beim jura-studium in den USA am besten, soviel ich weiß...

Bislang habe ich mir daher folgende Unterrichtsgestaltung ausgedacht:
1. Die Stunde beginnt mit einem WQS zu dem Themenbereich, der dem gemeinsam zu lösenden Fall zu grunde liegt, evtl. gefolgt von Kategorisierungs/-Hierarchisierungsspielen (Die Reihenfolge der Prüfung verschiedener Voraussetzungen ist in Jura extrem wichtig).
2. Weiter geht es damit, dass die Teilnehmerinnen eigene kleine Fälle aus diesem Themenbereich formulieren. Sie nehmen also die Postion eines Klausurstellers ein. Dabei lernen sie, auf welche Einzelheiten es ankommt, wenn man einen Fall zu einem bestimmten Rechtsproblem stellt (eine neue Entdeckung)
3. Es folgt dann die klassische gemeinsame Falllösung eines ausgeteilten Falles, wobei an vielen Stellen die Formulierungen im Gutachtenstil von den Teilnehmerinnen aufgeschrieben und mit der AG-Leiter Formulierung verglichen werden (also umittelbare Kontrolle und Vergleich)
====== ausgezeichnete strategie. gratuliere!

Ich würde mich gerne in den Insider-Foren darüber mit anderen Juristen austauschen, bspw. darüber, wie sich Ihre Techniken mit der "Normalfallmethode" von Fritjof Haft (einer der wenigen Jura-Didaktiker) kombinieren lassen. Für das Paßwort wäre ich Ihnen daher dankbar.
====== bitte mit den stichwort PASSWORT in der wandzeitung suchen, damit Sie erfahren, wovon es abhängt, daß man es bekommt (ich habe das jetzt oft genug erklärt, die kleine frage allein reicht eben nicht). haben Sie übrigens den beitrag mit der roten überschrift gelesen?? da werden Sie auch daraufhingewiesen. danke für Ihr verständnis. für Ihr projekt, alles gute. Sie sind auf dem richtigen weg!
vfb

Viele Grüße aus dem Norden

P.S.