Urheberrecht und Abmahnwelle
29.1.04
Guten Tag Frau Birkenbihl,
als Trainer sind Ihre Bücher und natürlich das regelmäßige
Lesen der WANDZEITUNG ein Muß und eine regelmäßige Quelle der
Inspiration für mich.
Ich habe Sie auch in unserem Newsletter schon zitiert und dabei natürlich
auch die Quelle genannt. Ihre Meinung dazu kenne ich z.B. aus "StoryPower",
Merkblatt Nr. 6, (Zitat: "Was ich publiziert habe, habe ich [im Wortsinn]
ja der öffentlichkeit übergeben.").
====== richtig, das bedeutet der begriff VERÖFFENTLICH-en (auch english:
PUBLISH = to make PUBLIC) ja auch.
Frage: Gilt diese Aussage
heute noch?
======= yes sir!
Hintergrund der Frage ist
ein Vorgang, der mich neben einigem Stress, viel Ärger und viel Geld gekostet
hat. In unserem Newsletter hatten wir ein im Internet gefundenes Zitat mit Angabe
der Autorin veröffentlicht. Dies veranlasste die Autorin, uns 18 Monate
später eine Abmahnung "zu verpassen",da sie beim "zufälligen
Surfen" im Internet Ihr Zitat entdeckte. Der beauftragte Rechtsanwalt schrieb
unter Anderem: ""Da Sie unterhalb des Zitats die Urheberin XY namentlich
nennen, sind Sie sich der fremden Urheberschaft bewusst und haben somit schuldhaft
gehandelt"
====== das sind BETRÜGERISCHE MAßNAHMEN von abzockern, die oft ohne
wissen der sog. "autoren" handeln. wenn Sie aber aus BÜCHERN
zitieren und wenn das einzelne zitat kürzer als max. eine halbe druckseite
ist, brauchen Sie den verlag NICHT um genehmigung zu fragen. bei längeren
zitaten ist es sinnvoll, zu fragen, und anzugeben, daß es sich um ein
non-profit zitat (z.b. als seminar-unterlage oder im internet, für kostenlose
beiträge) handelt und daß es ja auch PR für das buch sei. die
meisten verlage sind dann sehr kulant. dann kann auch kein abmahn-abzock-system
kommen, weil Sie denen die einwilligung des verlages zeigen können!
Gestatten Sie mir bitte
eine weitere Frage: Haben Sie Kenntnis von weiteren Vorgängen dieser Art?
Und können Sie mir einen Tipp geben, wie ich mich zukünftig verhalten
kann, um solche Vorgänge zu vermeiden?
====== es ist eine abzocker-masche geworden, wobei ca. 80% dieser briefe NICHT
RECHTSGÜLTIG sind, wenn das zitat damals KURZ WAR, gibt es kein problem
und Sie müßten auch nicht zahlen. dies aber zu beweisen, braucht
man vielleicht einen anwalt, aber es könnte da eine kostenlose rechtsberatung
geben, vielleicht weiß eine/r unserer insider, der/die hier mitlesen,
mehr und meldet sich? Sie könnten auch mal beim VERBRAUCHER-BUND und bei
der POLIZEI nachfragen... oder bei TV-redaktionen, die magazin-sendungen machen.
vielleicht wäre das sogar ein THEMA für eine dieser redaktionen (auch
stern-tv) weil es derzeit um sich greift...
(O.K., es sind zwei Fragen
geworden. Sorry)
===== es können auch 3 fragen sein, solange EIN einzelner wandzeitungsbeitrag
EIN THEMA umfaßt. ich mag es nur nicht, wenn insider völlig disziplinlos
von stöckchen zu hölzchen SPRINGEN, statt mehrere beiträge daraus
zu machen, denn wir müssen immer an die leute denken, die über unsere
schultern MITLESEN. die wandzeitung ist ja kein privat-coaching sondern soll
menschen, mit ähnlichen fragen eine hilfe bieten können.
Herzlichen Dank für
Ihre Antwort und viele Grüße aus dem verschneiten BadHerrenalb
====== gerne. übrigens, die TEXTE in der TEXT-SCHUBLADE dürfen auch
zitiert werden, mit quellenangabe. nur aufpassen: manche sind aus einem meiner
bücher und länger als eine halbe seite (arbeitslos, was nun?) da müßte
man beim mvg-verlag rückfragen. die anderen, die direkt von mir sind, dürfen
Sie zitieren, auch wenn sie länger als 1/2 seite lang sind... im zweifelsfall
kann jede/r, der/die etwas zitieren will, mich per e-mail fragen und ich sage
"ja" bzw. rate Ihnen, den verlag anzusprechen.
alles gute
vfb
Peter Arndt
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